Neu ab 1.10.2007
Die Waldflächen unserer Mitglieder sind gegen Sturm versichert.

Vielen Mitgliedern ist der Sturm von 1972, bei dem wir einen großen Teil unserer Altholzbestände verloren haben, noch gut in Erinnerung. Die Bilder von ähnlichen Katastrophen vor einigen Jahren in Süddeutschland und angrenzenden Ländern sowie im Januar 2007 durch das Orkantief "Kyrill" haben uns erneut daran erinnert.

Fachleute wie Meteorologen und Klimaforscher befürchten eine Zunahme solcher Orkane. Bei uns sind jetzt die Waldbestände, die auf den Sturmschadensflächen des Jahres 1972 wieder aufgeforstet wurden, bereits wieder durch Sturm gefährdet.

Der Forstverband hat intensive Gespräche mit großen Versicherungsunternehmen geführt und verschiedene Angebote geprüft und erörtert. Unser Ziel war eine Wald-Sturmversicherung mit akzeptablen Prämien, die große Schäden weitgehend abdeckt. Eine Versicherung, die jeden kleinen Windwurf ausgleicht, kann wahrscheinlich kein Waldbesitzer bezahlen; aber solche wirtschaftlichen Schäden wie 1972 sollen sich für unsere Mitglieder nicht wiederholen.

Gemäß Vorstandsbeschluss vom 12. September 2007 hat der Forstverband Grafschaft Hoya bei der AXA-Versicherung AG – bei der auch unsere Waldbrandversicherung besteht – ab dem 1.10.2007 eine Wald-Sturmversicherung für die Dauer von 5 Jahren für alle Mitglieder des Forstverbandes abgeschlossen.

Die Entschädigungssumme beträgt pro Hektar Sturmschadenfläche 4.000,00 Euro.
Eigenbeteiligung je Sturmschadenereignis: mindestens 1.000,00 Euro – maximal 5.000,00 Euro.

Die Versicherungssumme wird fällig, wenn aufgrund des Sturmschadens der Bestockungsgrad (B°) des verbleibenden Bestandes unter 0,4 reduziert wurde. Dabei ergibt sich die Entschädigung aus der Differenz der Bestockungsgrade vor und nach dem Schadenereignis multipliziert mit der Schadenfläche und der vereinbarten Hektarentschädigung.

Beispiel: Geschädigter Waldbestand : 4,00 ha
Bestockungsgrad vor dem Schaden: B° 0,9
Bestockungsgrad nach dem Schaden: B° 0,2
Schadenberechnung: 0,9 minus 0,2 = 0,7 x 4.000,00 €/ha = 2.800,00 €/ha
2.800,00 €/ha x 4,00 ha = 11.200,00 € Gesamtschaden
Abzüglich 10 % Selbstbehalt = 1.120,00 €
Entschädigungssumme in diesem Beispiel: 10.080,00 €

Selbstbehalt: Der Versicherungsnehmer (einzelner Waldbesitzer – Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft) trägt je Schadenereignis von der bedingungsgemäß errechneten Entschädigung 10 %, mindestens jedoch den Gegenwert der Entschädigung für 0,25 ha Schadfläche (1.000,00 Euro Selbstbeteiligung), höchstens 5.000,00 Euro selbst.

Versichert gelten Waldbestände, die aufgrund des Sturmschadens wiederaufgeforstet werden müssen. Die Restwerterlöse aus Sturmholzresten verbleiben beim Waldbesitzer, d.h., die Verwertung und Vermarktung des anfallenden Holzes ist zusätzlich möglich.

Folgesturmschäden in Waldbeständen, die unmittelbar an Sturmschadenflächen des Orkantiefs "Kyrill" angrenzen (aufgerissene Waldbestände) sind in den nächsten fünf Jahren (ab dem 19.01.2007) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Für die Versicherung gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Wald-Sturmversicherung (AWStB) Fassung 10/2000 und die Klauseln: 100001

Nährere Auskünfte erteilen unsere Förster.

Vorgehensweise bei der Schadenmeldung siehe Infos zur Waldbrandversicherung.