HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Waldbesitzer-Haftpflicht-Sammelversicherung des Forstverbandes der Grafschaften Hoya und Diepholz bei der AXA Versicherung AG, Köln
Auf der Generalversammlung im Februar 2014 haben wir unsere Mitglieder auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Absicherung durch eine Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung hingewiesen. Herr Wiese von der AXA Versicherung hat dann auf der Generalversammlung den Umfang des Versicherungsschutzes anhand vieler Praxisbeispiele vorgestellt und die Absicherung der Haftpflichtrisiken über eine Sammelversicherung des Forstverbandes empfohlen.
Im Oktober 2014 hat der Forstverband mit der AXA Versicherung AG, Köln, einen entsprechenden Sammelversicherungsvertrag abgeschlossen. Dieser Sammelversicherung können die Mitglieder des Forstverbandes der Grafschaften Hoya und Diepholz jederzeit beitreten.
Die Bedingungen für unsere Mitglieder sind sehr günstig, da sie bei der Sammelversicherung nur den jeweiligen Hektarbeitrag entrichten. Der sonst jeweils zu zahlende Grundbeitrag entfällt. So beträgt für eine Mitgliedsfläche von 5,00 Hektar der Jahresbeitrag für die Versicherung z.Zt. 6,25 Euro (1,05 € pro Hektar + 19% Versicherungssteuer = 1,25 € pro Hektar). Der Beitrag wird jährlich bei Fälligkeit per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
In der Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung ist - ohne Zusatzkosten - eine Umweltschadenversicherung enthalten.
Wer den vorgestellten Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchte, füllt die Beitrittserklärung zur Waldbesitzer-Haftpflicht-Sammelversicherung incl. Umweltschadenversicherung aus und schickt sie unterschrieben per Post oder Fax an die Geschäftsstelle des Forstverbandes.
- Wichtige Hinweise zur Waldbesitzer-Haftpflicht-Sammelversicherung (Stand: 1.1.2017)
Das Bundeswaldgesetz und ihm folgend die Landeswaldgesetze gestatten grundsätzlich das Betreten eines Waldes auf eigene Gefahr.
Der Waldbesitzer, der das Betreten des Waldes erdulden muss, hat hierbei zwar keine besonderen Vorkehrungen gegen die "typischen" Gefahren des Waldes zu treffen, er muss die Besucher aufgrund seiner normalen Verkehrssicherungspflicht jedoch so weit wie möglich vor "atypischen" Gefahren schützen.
"Typische" Gefahren sind beispielsweise herabhängende Zweige, Wurzeln, Astausbruch, Baumsturz etc., auch bei Sturm. "Atypisch" sind alle nicht durch die Natur oder die Art der Bewirtschaftung vorgegebenen Zustände, insbesondere die vom Waldbesitzer selbst geschaffenen Gefahrenquellen, wie z.B. Wegsperrungen, Wegebauarbeiten oder Baumfällungen. Für solche Vorkommnisse tragen die Waldbesitzer ein erhöhtes Haftungsrisiko.
Von der Einteilung zwischen waldtypischen und atypischen Gefahrenquellen ist diejenige Verkehrssicherungspflicht abzugrenzen, die sich entlang öffentlicher Straßen ergibt: Dort gilt ein erhöhter, deutlich weitgehender Haftungsmaßstab zu Lasten des jeweiligen Grundstückeigentümers.
- Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung
Wenn z.B. bei Forstarbeiten oder auf Waldwegen etwas passiert, muss der Waldbesitzer mit Schadenersatzansprüchen rechnen. Hier bietet die Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung entsprechenden Schutz. Mit Leistungen im Schadenfall - oder der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Leistungsbeschreibung
- Prüfung des Haftpflichtanspruchs und Abwehr unbegründeter Forderungen (passiver Rechtsschutz)
- Zahlung des Schadens bei begründeten Forderungen
- Versicherungssumme: 3 Mio. Euro je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres steht die vereinbarte Summe pro Mitglied dreifach zur Verfügung
Versichert sind insbesondere
- Haftpflichtansprüche Dritter, die aus dem Besitz und der Bewirtschaftung der deklarierten Waldflächen resultieren
- Haftpflichtschäden z.B. im Zusammenhang mit Holzernte, Forstnutzung und Holzabsatz
- Haftpflichtschäden z.B. bei Bestandsgründung, Kultur- und Waldschutzarbeiten, Pflanzenzucht etc.
- Haftpflichtschäden bei Wegebau und Unterhaltung
- Haftpflichtschäden aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
- Schäden bei Dritten durch Umwelteinwirkungen (Umwelthaftpflicht), z.B. Lagerung umweltgefährdender Stoffe wie Diesel oder Benzin, Dünge- oder Spritzmittel
Selbstbehalt
- Es wird ein genereller Selbstbehalt von 100 Euro an jedem Schaden vereinbart, der vom Waldbesitzer zu tragen ist. Dieser Selbstbehalt gilt nicht für Personenschäden.
Die Versicherung entbindet den Waldbesitzer selbstverständlich nicht von seiner gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht.
- Umweltschadenversicherung
Die Umweltschadenversicherung kann nur in Verbindung mit der Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung abschlossen werden und ist in dieser enthalten.
Die Umweltschadenversicherung bietet Versicherungsschutz für Pflichten aus dem Umweltschadensgesetz. Wer durch eine berufliche Tätigkeit geschützte Tierarten, natürliche Lebensräume, Gewässer oder den Boden schädigt, ist gesetzlich verpflichtet, umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen, die auch einen Ersatz für den vorübergehenden Verlust natürlicher Funktionen umfassen. Der Versicherungsschutz beinhaltet neben der Freistellung von berechtigten Sanierungsforderungen auch die Abwehr unberechtigter behördlicher Inanspruchnahme.
Leistungsbeschreibung
- Prüfung der gesetzlichen Pflichten des Versicherungsnehmers
- Abwehr einer unberechtigten Inanspruchnahme
- Übernahme berechtigter Sanierungs- und Kostentragungspflichten
- Erstattung anfallender Gutachter- und Sachverständigenkosten
- Übernahme der Kosten des Verwaltungsverfahrens und eines eventuellen Gerichtsverfahrens
- Versicherungssumme: 3 Mio. Euro je Versicherungsfall
Versichert sind insbesondere
- Schäden von Gewässern oder des Bodens
- Schäden an geschützten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräumen, der so genannten Biodiversität